Am 26.05.2011 wurde im Rahmen einer akademischen Feierstunde Dr. Heinrich Groh für seine langjährige Tätigkeit als Lehrbeauftragter im Fachbereich Elektrotechnik an der Fachhochschule Gelsenkirchen der Titel eines Honorarprofessors verliehen. Seit 2003 lehrt Herr Dr. Groh im Fachbereich Elektrotechnik als nebenberuflicher Lehrbeauftragter das Fach „Explosionsschutz elektrischer Betriebsmittel“ in Gelsenkirchen. Für sein Engagement gegenüber den Studierenden und der Fachhochschule Gelsenkirchen wurde ihm am 26.05.2011 der Titel eines „Honorarprofessors“ durch den Hochschulpräsidenten Prof. Dr. Bernd Kriegesmann verliehen. Sein eigenes Studium im Fach Physik hat Dr. Heinrich Groh an der Ruprecht-Karl-Universität in Heidelberg absolviert. Im Institut für „Angewandte Physik“ machte er 1971 seinen Abschluss und anschließend seinen Doktor in Naturwissenschaften. Zunächst war er im Bereich Bergbau tätig, wo er sehr große Explosions- und Staubprüfkammern entwickelte. Weiterhin beschäftigte er sich mit der Sicherheit von Schaltanlagen. Neben der Mitarbeit in internationalen Normgremien, als wissenschaftlicher Berater der Vereinten Nationen in New York und als vereidigter Sachverständiger für Explosionsschutz hat Dr. Heinrich Groh sein Wissen parallel immer wieder an verschiedenen Lehrstätten an Studierende weitergegeben.
Seit 2007 ist Dr. Groh bei NSW als Special Test Engineer im Bereich Product Quality tätig. Zu seinen Aufgaben zählen hier vor allem der Aufbau eines Hochspannungsprüffeldes sowie die Entwicklung und der Bau von Sondergeräten der Hochspannungstechnik. Rudolf Stahl, Vorsitzender der Geschäftsführung NSW: „Wir gratulieren Herrn Dr. Groh zu der Verleihung der Honorarprofessur. Sein außerordentliches Engagement spiegelt auch die Überzeugung von NSW wider, nachhaltig in Bildung und Ausbildung zu investieren.“ Die Honorarprofessur entspricht gemäß des lateinischen Worts „honor“ wörtlich einer „Professur ehrenhalber“. Laut Angaben der Fachhochschule Gelsenkirchen muss hierfür die von einer Kommission des Fachbereichs vorgeschlagene Lehrkraft mindestens fünf Jahre erfolgreich und selbstständig Lehrveranstaltungen an der Hochschule gegeben haben. Dabei orientiert sich die Kommission an den Anforderungen für hauptberufliche Professoren und an Gutachten über die Lehrtätigkeit. Honorarprofessorinnen und -professoren besitzen das Recht, den verliehenen Titel zu führen.
Links im Bild: Dr. Heinrich Groh, dem Hochschulpräsident Prof. Dr. Bernd Kriegesmann die Ernennungsurkunde zum Honorarprofessor überreicht. Foto: Fachhochschule Gelsenkirchen/Michael Völkel
Sylke Vosshoff
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